Auf eine gesonderte Kommunikation im Vorfeld haben wir bewusst verzichtet, weil erfahrungsgemäß solche Schreiben häufig als Werbung interpretiert oder nicht beachtet werden. In unseren AGB´s unter Punkt C 3.2 ist hinterlegt, dass die Veränderung wirksam mit ihrer Bekanntgabe wird und ab dem in der Bekanntgabe genannten Zeitpunkt gilt. Die Bekanntgabe kann auch mit einer Rechnung erfolgen.
https://www.francotyp.de/service-support/service-informationen/allgemeine-geschaeftsbedingungen
In unseren AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen VSG) unter Punkt C 3.2 ist hinterlegt, dass FP den Jahrespauschalpreis angemessen ändern kann, wenn sich die den Pauschalpreis beeinflussenden Kostenfaktoren ändern. Gestiegene Kostenfaktoren sind Material-, Energie und vor allem Personalkosten.
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Eine Kündigung kann nur schriftlich und fristgemäß erfolgen und wird wirksam zum nächsten Vertragsjahresende. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
Die Preiserhöhung wurde nicht pauschal über alle Modelle gleich erhoben, sondern berücksichtigt modellabhängige Unterschiede wie z.B. unterschiedliche Ersatzteilpreisentwicklungen.
Die Preiserhöhung bezieht sich immer auf ein folgendes Vertragsjahr. Eine Preiserhöhung kann auch dann stattfinden, wenn Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt haben. Der erhöhte Preis wird dann bis zum bestätigten Kündigungstermin berechnet.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir helfen Ihnen gerne weiter.